Hygieneplan Corona
Die Hygienemaßnahmen, basierend auf den Vorgaben des §1 Absatz 2 der Corona-VO der Landesregierung und den Hygienehinweisen des Kultusministeriums für die Schulen in Baden Württemberg, werden an der Peter- Härtling-Schule wie folgt umgesetzt:
Zentrale Hygienemaßnahmen
Die Schülerinnen und Schüler werden in der ersten Unterrichtsstunde wieder über die zentralen Hygienemaßnahmen informiert.
- An den Grundschulen gibt es keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske. Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte dürfen einen entsprechenden Schutz tragen, wenn sie es wollen.
- Der Mindestabstand von 1,50 m muss an der Grundschule nicht eingehalten werden.
- Eine gründliche Händehygiene mit Flüssigseife für 20- 30 Sekunden ist Voraussetzung.
- In allen Klassenzimmern und Toiletten gibt es ausreichend Flüssigseife, Einwegpapiertücher und Händedesinfektionsmittel.
- Die Husten- und Niesetikette soll eingehalten werden.
- Bei Krankheitsanzeichen sollen Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben. Beachten Sie hierzu bitte das Merkblatt „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptome bei Kindern und Jugendliche“
- Schülerinnen und Schüler achten darauf, dass sie keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren und vermeiden das Anfassen von öffentlichen Handkontaktstellen (Türklinke etc.) durch das Nutzen von Ellenbogen.
Raumhygiene
- Schülerinnen und Schüler benutzen klassenspezifisch einzelne Eingänge. An allen Eingängen gibt es Händedesinfektionsmittel.
- Im Schulbetrieb der Grundschule muss das Abstandsgebot von 1,50 m unter den Schülern und zwischen den Schülern und Lehrern nicht eingehalten werden.
- Die Klassen bleiben möglichst in konstanter Gruppenzusammensetzung. Innerhalb der Klassenstufe kann die Gruppe durchmischt werden, eine jahrgangsübergreifende Mischung ist nicht erlaubt.
- Partner- und Gruppenarbeiten kann stattfinden.
- Der Sport- und Schwimmunterricht und Musikunterricht findet statt.
- Die Räume werden regelmäßig gelüftet.
- Die Reinigungskräfte desinfizieren Flächen (Türklinken, Griffe, Handläufe, Lichtschalter, Tische, Telefone, Kopierer etc.) nach dem Schulbetrieb.
- In allen Toiletten gibt es ausreichend Flüssigseife, Einmalhandtücher und Händedesinfektionsmittel.
- Nur eine Person darf sich in der Toilette aufhalten. Hierzu befindet sich vor der Toilette ein Aufsteller mit einem entsprechenden Hinweis (rot, grün).
- Personen, die relevante Vorerkrankungen oder Angehörige im nächsten Umfeld haben, zählen zu den Risikogruppen (vgl. Schreiben des KM zu den Risikogruppen). Sie sind von der Präsenzpflicht entbunden.
- Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterricht.
- Für schwangere Lehrkräfte gelten die Regelungen analog zu den Risikogruppen.
- Die einzelnen Klassen werden so auf die einzelnen Gebäude und Stockwerke verteilt, sodass kaum Kontakt mit anderen Klassen besteht.
- Während der Großen Pause wird jeder Klassenstufe ein Bereich auf dem Schulhof zugewiesen.
- Besprechungen werden auf das notwendige Maß reduziert. Dabei beachten wir das Abstandsgebot.
- Klassen- und Elternversammlungen sind unter der Beachtung des Abstandsgebots erlaubt.
- Aufgrund der Coronavirus-Meldepflicht i. V. m. §8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes werden sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen an der Peter-Härtling-Schule dem Gesundheitsamt gemeldet.